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1.) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der beförderten Personen zusammen aus
    a) dem Grundpreis 3,00 €
    b) dem Km-Preis nach Abs.2,
    c) dem Wartezeitpreis nach Abs.3 und
    d) Zuschlägen für die Anfahrt nach Abs.4
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2.) Der Kilometerpreis wird in Schalteinheiten von 0,20 € berechnet. Der Streckenpreis beträgt
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0,20 € je angefangene 137,9 Meter Wegstrecke (=
1,45 € je Kilometer).
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3.) Der Wartezeitpreis beträgt während der Ausführung des Beförderungsauftrages
0,20 €
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je 28,8 Sekunden (25€ pro Stunde). Als Wartezeit gilt jedes Anhalten der Taxe auf
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Veranlassung des Bestellers
     oder aus verkehrlichen, vom Taxifahrer nicht zu vertretenden Gründen.
4.) Die Anfahrt ist innerhalb eines Umkreises von 2Km Luftlinie vom zentralen Taxistandplatz des
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Betriebssitzes frei. Soweit die Fahrt nicht zum Betriebssitz zurückführt, werden entsprechend der
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nachfolgend beschriebenen Zonen Zuschläge für die Anfahrt erhoben.
     Zone I     (Luftlinie)     3
- 5 Km     =   2,60 €
     Zone II    (Luftlinie)    6
- 10 Km     = 5,20 €
     Zone III   (Luftlinie)   11 - 15 Km     =   7,80 €
     Zone IV   (Luftlinie)   16 - 20 Km     = 10,40 €
     Zone VI   (Luftlinie) über 20 Km     = 13,00 €
     Als Mittelpunkt der Zonen gilt jeweils der Taxenstandplatz, bei mehreren Standplätzen der Standplatz
     im Zentrum der Betriebssitzgemeinde.
5.) Der Mindestfahrpreis beträgt (einschließlich der ersten Schalteinheit)
3,20 €. Er ist auch
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dann zu entrichten, wenn die Fahrt aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht durchgeführt wird.